Um in die UNESCO Welterbeliste aufgenommen zu werden, müssen UNESCO-Welterbestätte von aussergewöhnlichem universellem Wert sein und mindestens eines von zehn Auswahlkriterien erfüllen. Der Stiftsbezirk St. Gallen erfüllt die Kriterien II und IV für die Aufnahme.
Kriterium (ii): Die Abtei von Gozbert (816-837) übte einen grossen Einfluss auf die Entwicklung der klösterlichen Architektur aus nach dem Konzil von Aachen, wie durch den berühmten Plan von St. Gallen des 9. Jahrhunderts demonstriert werden konnte. Diese beinhaltete die architektonischen Zeichnungen von 341 Inschriften auf Pergament, die als das ideale Layout für eine Benediktiner-Abtei wahrgenommen werden.
Kriterium (iv): Die Abtei St. Gallen kann als typisches Beispiel eines grossen Benediktinerklosters, eines Zentrums der Kunst und des Wissens, mit seiner reichen Bibliothek und seinem Skriptorium betrachtet werden. Die sukzessiven Umgestaltungen des Klosterraums zeugen in ihrer Vielfalt von einer kontinuierlichen religiösen und kulturellen Funktion.
Integrität: Die Welterbestätte umfasst das gesamte klösterliche Ensemble mit den Archiven der Abtei sowie die Abteibibliothek und alle Umstrukturierungen, die im Laufe von mehr als 1200 Jahren vorgenommen wurden, und bewahrt somit alle notwendigen Elemente um seinen aussergewöhnlichen universellen Wert zum Ausdruck zu bringen.
Authentizität: Die Welterbestätte spiegelt eine architektonische Entwicklung wieder, die sich über mehrere Jahrhunderte erstreckt, und zeugt von einer gut erhaltenen materiellen und ursprünglichen Substanz mit einer kontinuierlichen religiösen, kulturellen und öffentlichen Funktion.
Mehr Informationen findest du unter whc.unesco.org.